Abrechnung

Private Krankenversicherung
Die Privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten in Abhängigkeit von Ihren individuellen Vertragsbedingungen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung darüber und lassen Sie sich die Formulare für ambulante Psychotherapie zusenden.

Beihilfe & Heilfürsorge
Als Beamte*r oder Angestellte*r des öffentlichen Dienstes übernimmt die Beihilfe und Heilfürsorge die Kosten (oder einen Anteil der Kosten) für die Behandlung durch einen zugelassenen Psychotherapeuten. Informieren Sie sich bitte vor Behandlungsbeginn darüber.

Kostenübernahme durch Unfall- und Haftpflichtversicherungen 

Wenn Sie aufgrund eines Unfalls psychisch belastet sind, können die Behandlungskosten auch von den zuständigen Unfallversicherungen oder privaten Haftpflichtversicherungen etc. übernommen werden. In der Regel werden die Kosten auch bei einem approbierten Psychotherapeuten/Psychotherapeutin ohne Kassenzulassung übernommen. 

Selbstzahler
Selbstverständlich können Sie die Therapie auch als Selbstzahler*in aufnehmen. Dies kann sinnvoll sein, wenn Sie z.B. eine Verbeamtung anstreben oder Sie Ihre Krankenversicherung aus anderen Gründen nicht über Ihre psychotherapeutische Behandlung informieren möchten.

Soldaten & Soldatinnen 
Die Kosten werden von der Bundeswehr übernommen. Wenden Sie sich bitte an Ihren Truppenarzt, der Ihnen den Sanitätsvordruck „Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218)“ über fünf probatorische Sitzungen ausstellt. Bringen Sie diesen bitte zum Erstgespräch mit. Die Bewilligung weiterer Sitzungen erfolgt dann ebenfalls über Ihren Truppenarzt. 

Kosten nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP):
Einzeltherapie, Paarberatung, Psychologische Beratung:

130,00€ pro Sitzung á 50 Minuten (GOP: 2,97facher Satz)
 
Die Gebühren für andere Leistung, wie z.B. Diagnostik oder die Erhebung der Biografischen Anamnese können abweichen. Gerne gebe ich Ihnen dazu Auskunft.