Abrechnung
Private Krankenversicherung
Die Privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten in Abhängigkeit von Ihren individuellen Vertragsbedingungen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung darüber und lassen Sie sich die Formulare für ambulante Psychotherapie zusenden.
Beihilfe & Heilfürsorge
Als Beamte*r oder Angestellte*r des öffentlichen Dienstes übernimmt die Beihilfe und Heilfürsorge die Kosten (oder einen Anteil der Kosten) für die Behandlung durch einen zugelassenen Psychotherapeuten. Informieren Sie sich bitte vor Behandlungsbeginn darüber.
Kostenübernahme durch Unfall- und Haftpflichtversicherungen
Wenn Sie aufgrund eines Unfalls psychisch belastet sind, können die Behandlungskosten auch von den zuständigen Unfallversicherungen oder privaten Haftpflichtversicherungen etc. übernommen werden. In der Regel werden die Kosten auch bei einem approbierten Psychotherapeuten/Psychotherapeutin ohne Kassenzulassung übernommen.
Selbstzahler
Selbstverständlich können Sie die Therapie auch als Selbstzahler*in aufnehmen. Dies kann sinnvoll sein, wenn Sie z.B. eine Verbeamtung anstreben oder Sie Ihre Krankenversicherung aus anderen Gründen nicht über Ihre psychotherapeutische Behandlung informieren möchten.
Soldaten & Soldatinnen
Die Kosten werden von der Bundeswehr übernommen. Wenden Sie sich bitte an Ihren Truppenarzt, der Ihnen den Sanitätsvordruck „Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218)“ über fünf probatorische Sitzungen ausstellt. Bringen Sie diesen bitte zum Erstgespräch mit. Die Bewilligung weiterer Sitzungen erfolgt dann ebenfalls über Ihren Truppenarzt.
Gesetzliche Krankenversicherung im Kostenerstattungsverfahren
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann ich nicht mit den gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen, da ich keinen Kassensitz habe. Aufgrund der hohen Nachfrage nach Psychotherapie, gibt es in vielen Fällen die Möglichkeit das Kostenerstattungsverfahren in Betracht zu ziehen. Dies ermöglicht den gesetzlich versicherten Patienten, sich unter bestimmten Bedingungen in Privatpraxen behandeln zu lassen. Krankenkassen sind dazu verpflichtet, ihren Versicherten in einer zumutbarer Zeit eine Psychotherapie zu ermöglichen (§13 Abs. 3 SGB V). Der Flyer der Bundespsychotherapeutenkammer informiert Sie darüber und enthält eine Briefvorlage für Ihren schriftlichen Antrag an die Krankenkasse. Folgende Unterlagen sind bei der Krankenkasse für das Kostenerstattungsverfahren einzureichen:
- ein Anschreiben an Ihre Krankenkasse
- ein Protokoll, welches zeigt, dass Sie bei kassenärztlichen niedergelassenen Psychotherapeuten/Psychotherapeutinnen vorstellig gewesen sind
- ein Konsiliarbericht Hausarzt/Hausärztin
Gerne helfe Ich Ihnen bei der Zusammenstellung Ihrer Unterlagen nach einem Erstgespräch, welches kostenpflichtig ist.
Kosten nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP):
Einzeltherapie:
100,55 € pro Sitzung á 50 Minuten
Die Gebühren für andere Leistung, wie z.B. Diagnostik oder die Erhebung der Biografischen Anamnese können abweichen. Gerne gebe ich Ihnen dazu Auskunft.
Kosten außerhalb der GOP:
Coaching, Paarberatung und Tiergestützte Therapie:
100,55 € pro Sitzung á 50 Minuten